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Neu Dokument-ID: 1063845

Autoren von Gibel Zirm Rechtsanwälte GmbH & Co KG | Judikatur | Leitsatz

3.2.22 Zur Änderung allgemeiner Teile einer Liegenschaft

Sachverhalt

Die Erstantragstellerin plant ihr Wohnungseigentumsobjekt – eine ehemalige Tankstelle – baulich zu verschließen und darin drei Wohnungseigentumsobjekte, zwei Wohnungen und ein Büro, zu errichten. Durch die geplanten Umbauarbeiten käme es zu einer Umgestaltung der Außenanlagen. Es sei geplant, eine Grünfläche schräg bis auf das Niveau des Kellers abzugraben und einen an der Hauswand entlang führenden Weg zu schaffen, von dem aus der Eingang in die neuen Objekte erfolgen soll. Der derzeitige ebenerdige Zugang zum Gebäude soll durch eine Brückenkonstruktion ersetzt werden. Rechts von diesem Hauseingang befindet sich die Erdgeschoßwohnung der Erstantragsgegnerin. Die Umgestaltung der Grünfläche soll unmittelbar vor ihrer Loggia erfolgen.

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