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Dokument-ID: 1076687
3.2.30 Zur Widmung der Wohnungseigentümer als maßgebliches Kriterium des Zubehör-Wohnungseigentums
OGH: Es entspricht stRsp, dass die rechtswirksame Widmung den Ausschlag dafür gibt, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und entsprechend vom jeweiligen Wohnungseigentümer ausschließlich genutzt werden darf. Ebenso entspricht es stRsp, dass für die Frage der Widmung nur auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer abzustellen ist, während baurechtliche oder raumordnungsrechtliche „Widmungen“ an den privatrechtlichen Rechtsverhältnissen der Wohnungseigentümer untereinander nichts ändern.