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Neu Dokument-ID: 1265804

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Allgemeines

Wie bereits in den Kapiteln 2 bis 4 ausgeführt, müssen für die Haftung eines Geschäftsführers neben einem Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen zusätzliche haftungsbegründende Voraussetzungen vorliegen. Für eine Haftung – unabhängig davon, wem gegenüber der Schädiger haftet (der Gesellschaft gegenüber oder einem Dritten gegenüber) – müssen nach den allgemeinen zivilrechtlichen Schadenersatzregeln der §§ 1295 ff ABGB folgende Voraussetzungen für eine Verschuldenshaftung vorliegen:

  • Erlittener Schaden
  • Kausalität zwischen Schaden und pflichtwidriger Handlung/Unterlassung
  • Adäquanz (dh es wurden Folgen verursacht, die nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung zu erwarten sind)
  • Rechtswidrigkeit der Handlung oder des Unterlassens
  • Verschulden