© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 681106
Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG)
§ 2. Ausnahmen
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetz sind nicht anzuwenden
- auf Tätigkeiten eines Funktionsträgers in Ausübung seines Aufgabenbereichs,
- auf Tätigkeiten einer Person, mit denen diese nicht-unternehmerische eigene Interessen wahrnimmt,
- auf die Wahrnehmung oder Vertretung der Interessen einer Partei oder eines Beteiligten im Zusammenhang mit einem verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren,
- auf die Rechtsberatung und Vertretung durch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und andere dazu befugte Personen,
- auf die Wahrnehmung außenpolitischer Interessen im diplomatischen oder konsularischen Verkehr und
- auf Tätigkeiten, die auf Veranlassung eines Funktionsträgers ausgeübt werden.