© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 169504
§ 355. Beantragung der Wiederaufnahme bei Freispruch
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
§ 355. Beantragung der Wiederaufnahme bei Freispruch
(nichtamtliche Überschrift)
Die Staatsanwaltschaft oder der Privatankläger können die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen einer Handlung, hinsichtlich der der Angeklagte rechtskräftig freigesprochen worden ist, nur aus den in § 352 Abs. 1 genannten Gründen beantragen.
(BGBl. I Nr. 112/2015)