© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 225220
Mediengesetz (MedienG)
§ 37. Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren
(1) Auf Antrag des Anklägers oder des Antragstellers in einem selbständigen Verfahren hat das Gericht mit Beschluß die Veröffentlichung einer kurzen Mitteilung über das eingeleitete Verfahren anzuordnen, wenn anzunehmen ist, daß der objektive Tatbestand eines Medieninhaltsdelikts hergestellt worden ist. Die Veröffentlichung kann auch eine Sachverhaltsdarstellung umfassen, soweit diese zur Unterrichtung der Öffentlichkeit erforderlich ist.
(2) Ein Beschluß nach Abs. 1 ist unzulässig, wenn die Beschlagnahme angeordnet wird.