© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 169235
10. Abschnitt
Strafprozeßordnung 1975 (StPO)
10. Abschnitt
Erkundigungen und Vernehmungen
§ 151. Definitionen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- „Erkundigung“ das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen einer Mitteilung von einer Person,
- „Vernehmung“ das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und ihre Rechte im Verfahren.