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Neu Dokument-ID: 169253

Vorschrift

Strafprozeßordnung 1975 (StPO)

Inhaltsverzeichnis

9. Hauptstück
Fahndung, Festnahme und Untersuchungshaft

1. Abschnitt
Fahndung

§ 167. Definitionen

idF BGBl. I Nr. 19/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2008

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,
  2. „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.