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Dokument-ID: 1265598
13.17.10 Ablöseverbot
§ 7 UrlG sieht das so genannte Ablöseverbot vor, wonach Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubs Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, rechtsunwirksam sind. Dabei geht es um jene Gestaltungen, bei denen anstatt des Naturalurlaubes unter Verzicht auf diesen Urlaub Geldleistungen oder sonstige vermögenswerte Leistungen seitens des Arbeitgebers gewährt werden.