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Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.8.2 Änderungen mit Inkrafttreten am 1. September 2025

Mit dem Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz, BGBl I Nr 50/2025, wurden weitere Änderungen der Strafprozessordnung beschlossen, die mit 1. September 2025 wirksam geworden sind. Der Schwerpunkt dieser Novelle liegt auf der Beschlagnahme und Auswertung von Datenträgern und den darauf gespeicherten Daten – umgangssprachlich bezeichnet als „Handydaten“. Dies schafft einen detaillierten rechtlichen Rahmen für den Zugriff auf Geräte, wie Mobiltelefone, Computer und andere Speichermedien. Weiters wurde der Rechtsschutz bei der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten durch die Etablierung neuer und weitreichender Kompetenzen des Rechtsschutzbeauftragten gestärkt.

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