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Dokument-ID: 1265655
13.18.1 Allgemeines
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die vormals bestehende Karfreitagsregelung, wonach es sich beim Karfreitag für einzelne Religionsgruppen um einen bezahlten Feiertag handelt, als gleichheitswidrig eingestuft. Der österreichische Gesetzgeber hat sodann eine Ergänzung des Arbeitsruhegesetzes (ARG) vorgenommen und den „persönlichen Feiertag“ in § 7a geregelt.