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13.5.2.4 Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die steuerliche Belastung einer freiwilligen Abfertigung?
Regelmäßig werden Arbeitsverhältnisse durch eine einvernehmliche Auflösung beendet, bei der der Arbeitnehmer eine freiwillige Abfertigung erhält. Grundsätzlich werden diese Beträge in der Vereinbarung als Bruttobeträge angeführt und ist es für den Arbeitnehmer nicht gleich ersichtlich, welchen Betrag er netto schlussendlich erhält. Daher kann man sich durchaus die Frage stellen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer darüber aufzuklären, wie hoch die steuerliche Belastung ist. Der OGH hat diese Pflicht des Arbeitgebers in einem Urteil verneint (vgl OGH vom 19.7.2018, 8 Ob A 33/18p).