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Dokument-ID: 1265277
11.7.6 Auslandsbezug von Compliance
Wie in Kapitel 9.3.4 dargelegt, wurde mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 die Strafbarkeit von Korruptionshandlungen erheblich ausgeweitet. Nunmehr sind sämtliche strafbaren Handlungen des 22. Abschnitts des StGB in Österreich strafbar, und zwar auch dann, wenn diese Handlungen im Ausland gesetzt wurden, unabhängig von den geltenden (Straf-)Gesetzen im Tatortstaat.