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Dokument-ID: 1265237
13.5.2.2 Ausstellung eines Dienstzeugnisses
Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Angestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich „nur“ zur Ausstellung eines einfachen Dienstzeugnisses bei Verlangen des Dienstnehmers verpflichtet ist.