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Neu Dokument-ID: 1265237

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.5.2.2 Ausstellung eines Dienstzeugnisses

Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Angestellten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und Art der Dienstleistung auszustellen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich „nur“ zur Ausstellung eines einfachen Dienstzeugnisses bei Verlangen des Dienstnehmers verpflichtet ist.

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