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Neu Dokument-ID: 1265235

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.5.1 Allgemeines

Während des Arbeitsverhältnisses müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an zahlreiche Pflichten aus dem Dienstvertrag halten. Die beiden wohl bekanntesten sind, dass der Arbeitgeber pünktlich und vollständig das Gehalt bzw den Lohn an den Arbeitgeber zahlt und dass der Arbeitnehmer sorgfältig seine Dienstleistungen erbringt. Daneben gibt es noch weitere Pflichten für beide Parteien, wie bspw die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass die ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften eingehalten werden und dass der Arbeitnehmer seine Treuepflichten einhält.

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