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Neu Dokument-ID: 1265856

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.7.1 Begriff

Unter Aufrechnung wird die Tilgung von einander aufrecht gegenüberstehenden Forderungen im Wege der direkten Verrechnung verstanden, dh es kommt zur Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung.

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