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Neu Dokument-ID: 1267418

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.11.2.7 Beispiele zur Gehilfenhaftung

Beschädigt der Monteur eines Kücheneinrichtungsunternehmens beim Kunden durch das Abstellen von Werkzeug eine Wasserleitung, so haftet der Geschäftsherr für den dem Auftraggeber daraus entstehenden Schaden gem § 1313a ABGB. • [Fußnote: OLG Graz 12.09.1984, 4 R 144/84, EvBl 1986/156.

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