© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1262996
6.10.3 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen richten sich nach nationalem Recht. Fehlt es an einer solchen Verpflichtung, ist der Verwalter jedenfalls berechtigt, in einem anderen Mitgliedstaat den wesentlichen Inhalt der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung etc zu veröffentlichen. Die unterbliebene Bekanntmachung verhindert nicht die universale Wirkung der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.