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Christian Lutz | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.8.4 Berufliche Tätigkeiten, die vom B-UHG erfasst werden

Umweltschäden (Boden, Gewässer) werden vom B-UHG nur dann erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit bestimmten taxativ aufgezählten beruflichen Tätigkeiten (in Anhang 1 zum B-UHG genannt) verursacht worden sind. Darunter fallen • [Fußnote: Anhang 1 zum B-UHG, BGBl I Nr 55/2009 idF BGBl I Nr 74/2018.:

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