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Dokument-ID: 1263041
7.4.6 Bestand einer Marke
Hat man eine Marke angemeldet, bedeutet dies nicht, dass die Marke ewig geschützt ist. Jede Markenanmeldung muss in regelmäßigen Abständen verlängert werden. In vielen Fällen beträgt die Laufzeit einer Marke zehn Jahre. Da die Schutzdauer je nach Behörde variieren kann, ist stets die konkrete Frist im Einzelfall zu überprüfen. Wird eine Marke nicht rechtzeitig verlängert und die entsprechende Verlängerungsgebühr bezahlt, verfällt das Markenrecht und die Marke wird aus dem Register gelöscht.