© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1263991

Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.5 Beteiligung an Delikten

Gemäß den Bestimmungen des § 12 StGB ist nicht nur der unmittelbare Täter strafbar, sondern auch der Beteiligungs- bzw Bestimmungstäter. Es wird von Gesetzes wegen zwischen unmittelbarem Täter, Bestimmungstäter und Beitragstäter als Täterformen unterschieden. • [Fußnote: Fabrizy in Höpfel/Ratz, WK StGB, 2. Auflage, § 12 Rz 3.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop