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Dokument-ID: 1263860
8.4.2.2 Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragte sind vom Arbeitgeber (schriftlich) beauftragte und speziell ausgebildete Personen, die im Betrieb den (vorbeugenden) Brandschutz wahrnehmen. Rechtsgrundlagen für den Brandschutzbeauftragten finden sich im Arbeitnehmerschutzgesetz bzw in der Betriebssicherheitsverordnung.