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Christian Lutz | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.9 Das Produktsicherheitsgesetz

Das Produktsicherheitsgesetz 2004 (PSG 2004) • [Fußnote: Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Produkten, Produktsicherheitsgesetz 2004 – PSG 2004, BGBl I Nr 16/2005 idF BGBl I Nr 32/2018. verfolgt das Ziel, durch sichere Produkte die Gefährdung von Leben und Gesundheit von Verbrauchern abzuwenden. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit • [Fußnote: Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit, Abl Nr L 011 vom 15.01.2002, S 0004 – 0017. in innerstaatliches Recht umgesetzt. • [Fußnote: Hinsichtlich der Neuerungen gegenüber dem Produktsicherheitsgesetz 1994 vgl auch Wegscheider, Produktsicherheitsgesetz (BGBl I 2005/16), RdU 2005/66. Die letzte Bearbeitung des PSG 2004 erfolgte im Jahr 2018.

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