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Dokument-ID: 1265258
11.3 Delegation von (Führungs-)Aufgaben und Beauftragung von Gutachtern
Insbesondere in Kapitel 3.2.1.3 wurde aufgezeigt, dass es durchaus möglich (und gerade bei größeren Unternehmen geradezu unumgänglich) ist, dass (einzelne) Aufgaben der Geschäftsführung an leitende Mitarbeiter, zB Abteilungsleiter, delegiert werden. Auch eine Beauftragung externer Dritter mag in vielen Fällen geboten sein.