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Dokument-ID: 1267424
10.12.4 Der Händler
Es kann jedoch auch ein Händler schadenersatzpflichtig werden, wenn für den Geschädigten der Hersteller oder Importeur nicht festgestellt werden kann. Der Händler ist jene Person, die das fehlerhafte Produkt selbst vertrieben, also in den Verkehr gebracht hat, nicht jedoch hergestellt hat. Den Händler trifft somit eine subsidiäre Haftung nach dem PHG. Diese wird als so genannte „Auffanghaftung“ bezeichnet.