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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.12.4 Der Händler

Es kann jedoch auch ein Händler schadenersatzpflichtig werden, wenn für den Geschädigten der Hersteller oder Importeur nicht festgestellt werden kann. Der Händler ist jene Person, die das fehlerhafte Produkt selbst vertrieben, also in den Verkehr gebracht hat, nicht jedoch hergestellt hat. Den Händler trifft somit eine subsidiäre Haftung nach dem PHG. Diese wird als so genannte „Auffanghaftung“ bezeichnet.

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