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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.6.3 E&O-Versicherungen

Während einerseits die „klassische“ Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden im Zuge des laufenden Betriebs eines Unternehmens aufkommen soll (wobei Versicherungsnehmer nicht der Geschäftsführer, sondern das Unternehmen ist) und andererseits D&O-Versicherungen auch so genannte „reine“ Vermögensschäden – allerdings nicht für das Unternehmen, sondern für dessen Organe – abdecken, zielt die E&O-Versicherung auf eine Versicherung von (Vermögens-) Schäden ab, die dem Unternehmen selbst entstehen, jedoch nicht von traditionellen Haftpflichtversicherungen abgedeckt sind.

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