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Dokument-ID: 1265242
13.5.3.2 Einhaltung der Konkurrenzklausel
Vom Arbeitnehmer ist zu beachten, ob eine Konkurrenzklausel mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Wurde eine Konkurrenzklausel vereinbart, hat diese der Arbeitnehmer für den vereinbarten Zeitraum und die restlichen Bedingungen, wie etwa Tätigkeit bei einem bestimmten Konkurrenten oder in einem bestimmten Gebiet, einzuhalten.