© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1263855

Christian Lutz | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4.1.1 Allgemeines

Für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften gilt grundsätzlich nichts anderes als für sonstige verwaltungs(straf)rechtliche Bestimmungen. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, so ist dieser für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortlich und wird bei einer Verletzung seitens der einschreitenden Behörde zur Verantwortung gezogen. Ist der Arbeitgeber hingegen eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handels(Unternehmens)rechts (OG, KG), so haben grundsätzlich jene Personen die Verantwortung zu übernehmen, welche zur Vertretung nach außen berufen sind, dh insbesondere die Geschäftsführer einer GmbH, Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft (OG, KG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop