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Dokument-ID: 1265659
13.18.3 Einseitiger Urlaubsantritt „persönlicher Feiertag“
Aufgrund der Gleichheitswidrigkeit der bisherigen Karfreitagsregelung hat der Gesetzgeber § 7a ARG erlassen.
Aufgrund dieser Norm kann ein Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubes einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Hier wird vom Grundsatz der einvernehmlichen Urlaubsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgerückt.