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Neu Dokument-ID: 1265259

Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.4 Entlastung

Begrifflich lässt sich die Entlastung als Billigung der Geschäftsführung und Ausdruck von Vertrauen • [Fußnote: Vgl OGH 03.07.1975, 2 Ob 356/74, SZ 48/79 = EvBl 1976/66 = GesRz 1976, 26 = HS 9600. für die Zukunft definieren.

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