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Neu Dokument-ID: 1267513

Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.17.2.3 Ersatz

Die Ersatzpflicht für Schäden an Personen und Sachen richtet sich nach den Bestimmungen des ABGB. Bei Sachschäden umfasst die Ersatzpflicht auch die Beseitigungskosten der Strahlung gem § 11 Abs 1 AtomHG.

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