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Neu Dokument-ID: 1265272

Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.7.1 Compliance in der Unternehmenspraxis

Bereits mehrfach wurde in diesem Werk ausgeführt, dass die korrekte Erfüllung aller einer Führungskraft obliegenden Aufgaben – und damit die Einhaltung sämtlicher das Unternehmen betreffenden Vorschriften – selbstverständlich die wichtigste Maßnahme zur Haftungsvermeidung ist. Angesichts der Fülle an zu beachtenden gesellschafts-, arbeits-, sozial-, steuer-, verwaltungs- und strafrechtlichen Vorgaben – besonders kritisch für das Unternehmen und seine Führungskräfte kann es v.a. dann werden, wenn Gesetzesverstöße mangels Kenntnis längere Zeit nicht entdeckt und folglich längerfristig fortgesetzt werden – bedürfen insbesondere größere Gesellschaften bzw Unternehmenseinheiten einer „systematischen Regelüberwachung“, um die Einhaltung aller einschlägigen Gesetze sowie sonstigen Vorschriften (Bescheide, Auflagen, ÖNORMEN etc) zu gewährleisten.

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