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Dokument-ID: 1267519
10.18.1 Allgemeines
Die Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftung ist im Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) geregelt. Es kommt zur Anwendung, wenn durch einen Unfall beim Betrieb einer Eisenbahn oder eines Kraftfahrzeuges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird (§ 1 EKHG).