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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.13.1 Allgemeines

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der in der Praxis häufig auftretenden Frage, welches Regelungsregime zur Anwendung gelangt, sofern von einem Dienstnehmer • [Fußnote: Die Begriffspaare Dienstnehmer/Arbeitnehmer sowie Dienstgeber/Arbeitgeber sind in ihrer Bedeutung jeweils ident. dem Dienstgeber selbst oder einem Dritten ein Schaden zugefügt wird.

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