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Dokument-ID: 1267421
10.12.1 Allgemeines zur Gefährdungshaftung und zur Produkthaftung
Im Produkthaftungsgesetz (PHG) wird eine Gefährdungshaftung für fehlerhafte Produkte normiert. Gefährdungshaftung stellt eine Haftung für eine typische – idR technische – Betriebsgefahr dar. Auch in anderen Gesetzen werden Gefährdungshaftungen normiert, so zB die im EKHG • [Fußnote: Siehe dazu Kapitel 10.19.] genannten Betriebsgefahren für Eisenbahnen und Kraftfahrzeuge oder die Haftung für Flugzeuge, Rohrleitungen und Atomkraftwerke. • [Fußnote: Zu weiteren Gefährdungshaftungstatbeständen siehe Kapitel 10.20.]