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Dokument-ID: 1265297
13.8.8 Fazit
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Regelungen hinsichtlich des Betriebsüberganges als durchaus komplex zu bezeichnen sind und es bspw bei konzerninternen Umstrukturierungen oder Betriebsverkäufen jedenfalls ratsam ist, Sachverständige, dh Rechtsanwälte und Steuerberater, rechtzeitig beizuziehen. Auch beim Erwerb von Unternehmen oder Betrieben gilt es, vorab zu evaluieren, welches (monetäre) Risiko man dadurch erwirbt.