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13.16.11 Fazit
Konkurrenzklauseln bieten Arbeitgebern bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen betreffend Beendigung des Dienstverhältnisses die Möglichkeit, (Schlüssel)Arbeitskräfte nachvertraglich zu binden. Wesentlich ist dabei, dass die Konkurrenzklausel konkret im Arbeitsvertrag vereinbart ist und darüber hinausgehend einer umfassenden Regelung hinsichtlich Konkurrenzunternehmen, Abwerbeverbot von Mitarbeitern sowie Abwerbeverbot von Kunden zugeführt ist. Nur diesfalls hat der Arbeitgeber die Gewissheit, dass er bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer im weiteren Sinne eine unmittelbar anschließende konkurrenzierende Tätigkeit hintanhalten kann.