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Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.21.6 Fazit

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass auf die Ausformulierung von Pauschalentgeltvereinbarungen besonderes Augenmerk zu legen ist. Neben den gesetzlichen Bestimmungen enthalten manche Kollektivverträge zwischenzeitig ergänzende Vorgaben hinsichtlich dieser Pauschalentgeltvereinbarungen. Wesentlich ist, insbesondere bei All-in-Vereinbarungen, dass auch das Grundgehalt bzw der Grundlohn angegeben werden, andernfalls für die Deckungsprüfung eben die orts- und branchenübliche Überzahlung heranzuziehen ist, was das geplante

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