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Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.11.1 Finanzstrafrechtliche Delikte

Nach zwischenzeitlich mehreren Novellen zum Finanzstrafgesetz erfolgte die letzte Änderung durch das Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2025 Teil Steuern, BGBl I Nr 98/2025. Die dadurch geänderten Bestimmungen des FinStrG sind mit 01. Jänner 2026 in Kraft getreten.

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