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Dokument-ID: 1265169
13.4.4 Form und Unterfertigung
Vom Schriftformgebot abgesehen, bedarf die Ausstellung eines Dienstzettels durch den Arbeitgeber keiner gesonderten Formvorschriften. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang lediglich die (lesbare) Schriftlichkeit. Ein Dienstzettel kann dem Arbeitnehmer beispielsweise per E-Mail zugestellt werden. Eine firmenmäßige Unterfertigung des Dienstzettels durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.