© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1263919

Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.2 Geschenkannahme durch Machthaber

Die Geschenkannahme durch Machthaber ist in § 153a StGB geregelt und gilt als Bestechungsdelikt. • [Fußnote: Lewisch, StrafR BT I, 2. Auflage, 248. Der Strafrahmen ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen bemessen. Nach herrschender Meinung handelt es sich um ein zweigliedriges Delikt, sodass es zunächst der Annahme eines nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteils bedarf und es in weiterer Folge zur pflichtwidrigen Nichtherausgabe desselben bzw zur Nichtabfuhr an den Machtgeber (Geschäftsherrn) kommt. • [Fußnote: Kirchbacher/Presslauer in Höpfel/Ratz, WK StGB, 2. Auflage, § 153 Rz 11; Kienapfel, Der bestechliche Machthaber, Rz 1988, 79.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop