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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die für den Geschäftsführer einer GmbH zentrale Bestimmung in puncto Wettbewerbsverbot ist § 24 GmbHG.

Die Bestimmung des § 24 GmbHG, welche als Ausprägung der Treuepflicht der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft begriffen werden muss, lautet wie folgt:

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