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Gerhard Hochedlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2.1 GmbH und FlexCo: Gesellschafterweisungen

Wie bereits in Kapitel 3.2.1.3 ausführlich dargelegt, kommt den Gesellschaftern einer GmbH (anders als den Aktionären einer AG) das Recht zu, durch Weisungen in die Geschäftsführung einzugreifen und so die Geschäftsführer an den Willen der Eigentümer zu binden. Einen weisungsfreien Mindestbereich für die Geschäftsführung gibt es nicht!

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