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Bernhard Steindl - Christian Lutz - Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.9.2.5 Haftung gegenüber der Gesellschaft

Ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet nur gegenüber der Gesellschaft. Auch bei dem eben genannten Fall, in dem Gläubiger auf ein Vorstandsmitglied direkt greifen können, handelt es sich rechtlich um Ansprüche der Gesellschaft selbst.

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