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Dokument-ID: 1265803
10.1 Allgemeines
Abhängig von der gewählten Rechtsform kommen mehrere Haftungsmodelle für eine Haftung für fremdes Verhalten infrage. Organe, die mit der Geschäftsführung und Vertretung betraut sind, haben eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Die Nichteinhaltung dieser Regeln und Vorschriften kann (bei Vorliegen aller dafür nötigen Voraussetzungen) zur Haftung der Organe der Gesellschaft führen.