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Dokument-ID: 1267435
10.13.3 Haftungserleichterungen nach dem DHG
Dienstnehmer sind in die Betriebsorganisation des jeweiligen Dienstgebers eingegliedert, arbeiten weisungsgebunden mit fremden Betriebsmitteln in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dienstnehmer laufen unter Zugrundelegung dieser Umstände Gefahr, den Dienstgeber zu schädigen und sind tendenziell mit Schadenersatzforderungen in uU beträchtlicher Höhe (zB wegen vorübergehender Betriebsstilllegung) bedroht.