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Dokument-ID: 1259486
6.4 Insolvenz
Die Insolvenztatbestände Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung sind Grundvoraussetzung für einen Insolvenzantrag:
Zahlungsunfähigkeit | Überschuldung |
Der Gesellschaft fehlen dauerhaft (nicht bloß vorübergehende Zahlungsunmöglichkeit) die finanziellen Mittel, um ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen. | Das Vermögen der Gesellschaft inkl. stiller Reserven deckt die Verbindlichkeiten (inkl Eigenkapital ersetzender Leistungen) nicht und es liegt eine negative Fortbestehensprognose vor. |