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Alexander Mirtl - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Insolvenz

Die Insolvenztatbestände Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung sind Grundvoraussetzung für einen Insolvenzantrag:

Zahlungsunfähigkeit

Überschuldung

Der Gesellschaft fehlen dauerhaft (nicht bloß vorübergehende Zahlungsunmöglichkeit) die finanziellen Mittel, um ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Das Vermögen der Gesellschaft inkl. stiller Reserven deckt die Verbindlichkeiten (inkl Eigenkapital ersetzender Leistungen) nicht und es liegt eine negative Fortbestehensprognose vor.

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