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Alexander Mirtl | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.4.3 Kandidat für ein Amt (§ 74 Abs 1 Z 4d StGB)

Im § 74 Abs 1 wurde die Z 4d ergänzt und definiert diese, wer als Kandidat für ein Amt infrage kommt. Kandidat für ein Amt ist jede Person, die sich in einem Wahlkampf, Bewerbungs- oder Auswahlverfahren zu einer Funktion als Amtsträger (Z 4a) oder in einer vergleichbaren Position zur Erlangung einer von ihm angestrebten Funktion als oberstes Vollzugsorgan des Bundes oder eines Bundeslandes oder als Organ zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der Vollziehung befindet, sofern die Erlangung der Funktion nicht gänzlich unwahrscheinlich ist.

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