© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1263067

Robert Chmilewsky - Thomas Gruber - Paul Höntsch - Thomas Joszt - Lucas Wallner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.7.6 Kronzeugenregelung

Mit der Kronzeugenregelung soll die Aufdeckung von Kartellen erleichtert werden. Als Gegenleistung für die uneingeschränkt aus freien Stücken erfolgte Offenlegung von Informationen über das Kartell vor oder während der Ermittlungsphase wird entweder völlige Straffreiheit oder eine wesentliche Reduzierung der Strafe gewährt, die andernfalls gegen einen Kartellbeteiligten verhängt worden wäre. • [Fußnote: Handbuch der Bundeswettbewerbsbehörde zur Anwendung des § 11 Abs 3 WettbG, 1; Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden, ABl 2004, C 101/03.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung für Geschäftsführer und Führungskräfte in unserem Shop! Zum Shop