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Dokument-ID: 1259113
3.3 Leitende Angestellte
Mitarbeiter eines Unternehmens, die nicht organmäßig zur Geschäftsführung berufen sind, können, wie punktuell bereits erwähnt, von den Geschäftsführern einer Gesellschaft vertraglich mit (einzelnen) Aufgaben der Geschäftsführung betraut werden.